AGB - Reitsportboutique

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Kundin und der Reitsportboutique. Es gelten diese Geschäftsbedingungen in Verbindung mit dem Kundenvertrag für Kommissionsware. Sie beruhen auf Schweizer Recht und gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.
Die Vertragspartnerin ist die Firma Reitsportboutique Stefanie Papini, Byfangstrasse 3, 3360 Herzogenbuchsee, nachstehend Reitsportboutique genannt.
Allgemeines
Die Reitsportboutique verkauft 2nd Hand- und Neuwaren und bietet bei Bedarf weitere Dienstleistungen rund um's Pferd und Reiter an. Die Reitsportboutique verkauft eigene Ware und Ware im Auftrag (nachstehend Kommissionsware).
Die Waren werden z. T. gleichzeitig im Laden sowie im Onlineshop angeboten, dies kann zu Überschneidungen führen.
Kommissionsware
Annahme
Die Annahme erfolgt nur für Artikel in gereinigtem und intaktem Zustand. Defekte und veraltete Artikel werden zurückgewiesen. Können Artikel nicht gleich bei der Abgabe kontrolliert werden, wird die Kundin über die Abholung der nicht zum Verkauf geeigneten Artikel informiert. Die Abholfrist beträgt 14 Tage.
Die Reitsportboutique kann jederzeit gewisse Artikelgruppen von der Annahme ausschliessen.
Vor der Reitsportboutique deponierte Waren gehen in den Besitz von Reitsportboutique über. Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
Artikel, die nach Einschätzung der Reitsportboutique nur schlecht verkaufbar sind, können in dem Wühlkorb deponiert werden – es besteht dabei kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Der Wühlkorb wird durch die Reitsportboutique regelmässig geleert und der Inhalt gespendet oder entsorgt.
Warenbesitz
Die Kommissionsware bleibt bis zum Verkauf im Besitz der Kundin, unter deren Name die Ware in der Reitsportboutique registriert wurde (nachstehend Warenbesitzerin).
Verkaufspreis und Kommission
Die 2nd Hand Ware von Warenbesitzerinnen wird ausschliesslich in Kommission angenommen.
Der Verkaufspreis wird grundsätzlich in Absprache mit der Warenbesitzerin festgelegt. Die Warenbesitzerin erhält 60 % des Verkaufspreises (Nettopreis) für sämtliches Pferdezubehör. Für Sättel, Kutschen usw. erhält die Warenbesitzerin 70 % des Verkaufspreises (Nettopreis). Bei realistischen Nettopreisvorgaben durch die Warenbesitzerin, kann die Reitsportboutique den Verkaufspreis ohne Rücksicht auf die Kommissionshöhe bestimmen.
In der Reitsportboutique können Artikel angeboten werden, die bis zum allfälligen Verkauf bei der Warenbesitzerin bleiben (z. B. Kutschen). Sie werden systemtechnisch erfasst und im Online-Shop publiziert.
Preisreduktionen
Die Reitsportboutique behält sich vor, an Ausverkaufstagen z. B. Ausverkauf Ende Saison, Preisreduktionen von bis zu 30 % Rabatt ohne weitere Rücksprache durchzuführen.
Können Kommissionswaren aufgrund ihres Verkaufspreises nicht verkauft werden, fragt die Reitsportboutique die Warenbesitzerin um Reduktionen an. Ist die Warenbesitzerin nicht bereit, die Kommissionsware im Preis zu reduzieren, kann die Reitsportboutique verlangen, dass die Kommissionsware zurückgenommen werden muss.
Verkaufsdauer und Rücknahmen
Es besteht keine Ablauffrist der Waren. Die Reitsportboutique kann jedoch nach mindestens einem Jahr seit der Annahme der Kommissionsware, aufgrund der fehlenden Nachfrage oder aufgrund ihrer Beurteilung entscheiden, dass die Waren wieder abzuholen sind.
Die Warenbesitzerin wird 60 Tage im Voraus, mit Angabe des Abholungstermins, über diese Entscheidung informiert. Die Kommissionsware muss bis spätestens zum Abholtermin abgeholt werden.
Werden die Kommissionswaren bis zum angegebenen Termin von der Warenbesitzerin nicht abgeholt, gehen sie entschädigungslos ins Eigentum der Reitsportboutique über.
Die Kommissionsware kann jederzeit durch die Warenbesitzerin zurückgenommen werden.
Warenbesitzerin
Identitätsprüfung
Für die Abholung von Kundenguthaben oder Rücknahme von Artikeln kann von der abholenden Person ein Personalausweis zur Identitätsprüfung verlangt werden. Beauftragt die Warenbesitzerin eine Drittperson mit der Abholung, so hat sie sicherzustellen, dass die Reitsportboutique entsprechend darüber informiert wird (z. B. Mail, SMS/Whattsapp, schriftliche Bevollmächtigung, etc.).
Kundenguthaben
Guthaben aus dem Verkauf der Kommissionsware werden der Warenbesitzerin gutgeschrieben. Auszahlungen werden monatlich per Ebanking gemacht. Ein allfälliger Erlös kann auch zwischendurch abgefragt werden.
Kommunikation
Die Reitsportboutique kommuniziert hauptsächlich per E-Mail oder Telefon. Die Warenbesitzerin hat darauf zu achten, dass die E-Mails der Reitsportboutique nicht im Spam-Ordner landen. Fehlt eine E-Mail Adresse werden SMS/Whattsapp auf die angegebene Handynummer versendet.
Kundendaten
Die Warenbesitzerin hat selber dafür zu sorgen, dass die Kundendaten in der Reitsportboutique immer aktuell sind.
Kundenvertrag mit AGB
Mit der Übergabe der Kommissionsartikel anerkennt die Warenbesitzerin diese Geschäftsbedingungen. Die Reitsportboutique behält sich vor, bei Bedarf die allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen.
Zahlungsmittel
Die Reitsportboutique akzeptiert Vorauszahlung und TWINT im Online-Shop, Barzahlung und TWINT im Geschäftsladen.
Sattel-Lieferung
Service
Die Reitsportboutique bietet dem Kunden einen Liefer- und Abholservice für Sättel im Umkreis von 15 km (ab 3360 Herzogenbuchsee) für eine Entschädigung von CHF 20.00 an.
Haftung, Versicherung, Gerichtsstand
Garantie/Haftung
Die Reitsportboutique gewährt ohne vorherige Abmachung auf 2nd Hand Artikel keine Garantie und keinen Umtausch oder Rücknahme.
Für jegliche Schäden oder Folgeschäden durch die Kommissionsware, sei es durch Probe oder durch Kauf, wird keine Haftung übernommen.
Gegen Feuer, Wasser und Diebstahl besteht eine Versicherung. Die Reitsportbouique ist haftpflicht versichert.
Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Reitsportboutique und der Kundin gilt das Recht der Schweiz als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte sind ausgeschlossen. Gerichtsstand für allfällige Differenzen ist Burgdorf.
Herzogenbuchsee, 25.02.2022
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